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   BVerwG, 16.01.1974 - VII B 16.73   

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https://dejure.org/1974,3151
BVerwG, 16.01.1974 - VII B 16.73 (https://dejure.org/1974,3151)
BVerwG, Entscheidung vom 16.01.1974 - VII B 16.73 (https://dejure.org/1974,3151)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Januar 1974 - VII B 16.73 (https://dejure.org/1974,3151)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Genehmigung von Haltestellen für den Berufsverkehr - Berücksichtigung wirtschaftlicher Interessen vorhandener Unternehmer nach dem Personenbeförderungsgesetz

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 25.10.1968 - VII C 12.67

    Betreiben eines auf die Früh- und Spätschicht der Ford-Werke AG in Köln-Niehl

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1974 - VII B 16.73
    An diesen Auslegungsgrundsätzen hat der Senat auch in späteren Entscheidungen zum Berufsverkehr (BVerwGE 30, 352 [355]; 31, 133 [136]; 31, 184 [185] und zum allgemeinen Linienverkehr (BVerwGE 30, 251 [254]; 30, 257 [260]) festgehalten.

    Auch der im Zusammenhang mit der Frage der "zeitgerechten Anschlüsse" gemachte Hinweis auf die Entscheidungen des Senats vom 25. Oktober 1968 - BVerwG VII C 12.67 - (BVerwGE 30, 352 [354]) und vom 8. September 1972 - BVerwG VII C 6.71 - (BVerwGE 40, 331 [333]) vermag weder eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache darzutun noch die ferner geltend gemachte Abweichung des Berufungsurteils von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufzuzeigen.

  • BVerwG, 11.10.1968 - VII C 111.66

    Anspruch auf Erteilung der Genehmigung zur Einrichtung und zum Betrieb einer

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1974 - VII B 16.73
    An diesen Auslegungsgrundsätzen hat der Senat auch in späteren Entscheidungen zum Berufsverkehr (BVerwGE 30, 352 [355]; 31, 133 [136]; 31, 184 [185] und zum allgemeinen Linienverkehr (BVerwGE 30, 251 [254]; 30, 257 [260]) festgehalten.

    Danach ist, wie der Senat im Urteil vom 11. Oktober 1968 - BVerwG VII C 111.66 - (BVerwGE 30, 251 [255]) ausgesprochen hat, ein über das Verkehrsbedürfnis hinausgehendes Verkehrsangebot nicht zuzulassen, weil diese Zulassung einen ruinösen Wettbewerb zur Folge hätte, der zum Zusammnenbruch der durch das Gesetz zu gewährleistenden Ordnung der gewerbsmäßigen Personenbeförderung führen könnte.

  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvL 53/55

    Taxi-Beschluß

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1974 - VII B 16.73
    In der gleichen Richtung liegen auch die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Beschluß vom 8. Juni 1960 (BVerfGE 11, 168) zum Personenbeförderungsgesetz vom 4. Dezember 1934 (RGBl. I S. 1217).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1974 - VII B 16.73
    Die Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 (BVerwGE 39, 355 [BGH 19.10.1971 - GmS-OGB - 3/70]) gibt keinen Anlaß, die Auslegung des § 13 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a) PBefG zu überprüfen und durch eine Revisionsentscheidung erneut klarzustellen.
  • BVerwG, 11.10.1968 - VII C 16.66

    Genehmigung für einen Linienberufsverkehr mit Privatbussen

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1974 - VII B 16.73
    So hat der Senat im Urteil vom 11. Oktober 1968 - BVerwG VII C 16.66 - (BVerwGE 30, 242 [243]) die Ausführungen des Berufungsgerichts, die sich bei der Eisenbahn ergebenden Zeitdifferenzen seien geringfügig, zumal in Ballungszentren großer Städte und ihrer Umgebung "nach Maß gearbeitete" Verkehrsverbindungen ausgeschlossen seien, mißbilligt und betont, die durch die Benutzung vorhandener Verkehrsmittel eintretenden Zeitverluste dürften nicht zu einer unzumutbaren Belastung für die Berufstätigen führen.
  • BVerwG, 17.01.1969 - VII C 74.67

    Ausgestaltungsvorrecht des Schienenunternehmens im Schienenparallelverkehr und

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1974 - VII B 16.73
    An diesen Auslegungsgrundsätzen hat der Senat auch in späteren Entscheidungen zum Berufsverkehr (BVerwGE 30, 352 [355]; 31, 133 [136]; 31, 184 [185] und zum allgemeinen Linienverkehr (BVerwGE 30, 251 [254]; 30, 257 [260]) festgehalten.
  • BVerwG, 08.09.1972 - VII C 6.71

    Genehmigungspflichtiger Berufsverkehr - Auslegung des Begriffs der Wohnung in §

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1974 - VII B 16.73
    Auch der im Zusammenhang mit der Frage der "zeitgerechten Anschlüsse" gemachte Hinweis auf die Entscheidungen des Senats vom 25. Oktober 1968 - BVerwG VII C 12.67 - (BVerwGE 30, 352 [354]) und vom 8. September 1972 - BVerwG VII C 6.71 - (BVerwGE 40, 331 [333]) vermag weder eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache darzutun noch die ferner geltend gemachte Abweichung des Berufungsurteils von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufzuzeigen.
  • BVerwG, 06.12.1968 - VII C 73.67

    Rechtsstellung eines "vorhandenen Unternehmers" bei einstweilig zugelassenen

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1974 - VII B 16.73
    An diesen Auslegungsgrundsätzen hat der Senat auch in späteren Entscheidungen zum Berufsverkehr (BVerwGE 30, 352 [355]; 31, 133 [136]; 31, 184 [185] und zum allgemeinen Linienverkehr (BVerwGE 30, 251 [254]; 30, 257 [260]) festgehalten.
  • BVerwG, 11.10.1968 - VII C 64.67

    Antrag auf Genehmigung zur Einrichtung und zum Betrieb eines Linienverkehrs -

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1974 - VII B 16.73
    An diesen Auslegungsgrundsätzen hat der Senat auch in späteren Entscheidungen zum Berufsverkehr (BVerwGE 30, 352 [355]; 31, 133 [136]; 31, 184 [185] und zum allgemeinen Linienverkehr (BVerwGE 30, 251 [254]; 30, 257 [260]) festgehalten.
  • BVerwG, 10.11.1980 - 7 B 29.80

    Beurteilungsgrundlage für die Bemessung des zulässigen zeitlichen Abstandes der

    Für den besonderen Fall des Berufsverkehrs hat der Senat unter Bezugnahme auf die Sonderregelung des § 45 Abs. 4 PBefG ausgeführt, daß die Verweisung auf die vorhandenen Verkehrsmittel den Berufstätigen nicht tägliche Zeitverluste bringen dürfe, die unzumutbar seien (BVerwGE 30, 242 [243 f.]; Beschluß vom 16. Januar 1974 - BVerwG 7 B 16.73 -).
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